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SAR: ELITE IM DORNRÖSCHENSCHLAF

Aufgrund zahlreicher Verordnungen aus dem Jahre 1956 wurde im Jahre 1958 der militärische Such- und Rettungsdienst (SAR) der Bundeswehr aufgebaut. Die Gründung des SAR-Dienstes ergab sich aus der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der ICAO (International Civil Aviation Organisation), aus der Absicherung von Luftnotfällen, der Absicherung der eigenen Streitkräfte sowie aus dem Einsatz im Katastrophendienst und aus der dringenden Nothilfe.

Bis zur Gründung des deutschen SAR-Dienstes hatten die in der Bundesrepublik stationierten Besatzungs- und späteren NATO-Bündnisstreitkräfte die Such- und Rettungs-Aufgaben übernommen. Und dabei haben sich vor allem die Amerikaner durch ihre unbürokratische und schnelle Hilfe in Notfällen aller Art einen "Nimbus" eingeheimst, der bis in die heutige Zeit andauert.

Sea King (SAR)

Der gleiche Einsatz der Bundeswehr im Frieden als "Retter in der Not" ist allerdings bisher ohne nachhaltige Wirkung in der breiten deutschen Öffentlichkeit geblieben. Das liegt nun aber nicht etwa an der schlechten technischen Ausrüstung oder an einer mangelnden Ausbildung der Mannschaften der Sanitätstruppe oder der Hubschrauberbesatzungen. Der deutsche SAR-Beitrag gehört heute sogar zu den besten in der ganzen ICAO.

Die Bundeswehr ist heute unverzüglich in der Lage, ohne personelle und materielle Forderungen - nur durch einfache organisatorische Maßnahmen - die im Rettungsdienst der Bundesrepublik bestehenden Lücken zu schließen. Fachleute auf diesem Gebiet wissen, daß der deutsche SAR-Dienst zu den leistungsfähigsten Rettungsdiensten nicht nur innerhalb der NATO, sondern auch der ganzen Welt gehören könnte. Er steht dem gleichartigen Dienst, der im Military Airlift Command (MAC) der US Air Force und in der US Coast Guard integriert ist, in keiner Weise nach.

Deutscher SAR-Dienst: vorbildlich?

Die Rettung von Menschenleben und die Hilfe bei Katastrophenfällen ist für die Amerikaner oberstes Gebot. Sie wird ohne finanzielle Forderungen oder bürokratische Umstände geleistet. Im eigenen Lande ohnehin, aber auch im Ausland, wenn die Mittel des jeweils betroffenen Landes dazu nicht ausreichen.

Daß das in der Bundesrepublik nicht sein kann, hat zwei Gründe. Da ist zuerst einmal die föderalistische Strukturder Bundesrepublik mit ihren bürokratischen Begleiterscheinungenundzum anderen eine in unserem Land herrschende Aversion gegen alles Militärische, die von gewissen Parteiströmungen noch gefördert wird. Bestünden all diese Hemmschuhe nicht, so wäre heute der deutsche SAR-Dienst vielleicht was den Einsatz betrifft - die vorbildlichste Einrichtung dieser Art in der Welt.

Aufgrund dieser Gegebenheiten wurde mit Spenden des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) und mit Unterstützung des Bundesinnenministeriums ein zweiter Rettungsdienst aufgebaut. Im Gegensatz zu den Hubschraubern des Katastrophenschutzes des Bundesinnenministeriums, die mit Geldmitteln aus Spendensammlungen des ADAC beschafft worden sind, von Besatzungen des Bundesgrenzschutzes geflogen werden und nur zum Krankentransport oder eines Arztes zur Unfallstelle eingesetzt werden, erstreckt sich die Aufgabe der Bundeswehr-SAR-Hubschrauber aber auch auf die Suche nach vermißten Flugzeugen, Booten und Schiffen. Auch Einsätze in den Alpen, wo die Bundeswehr eng mit der Bergwacht des Bayerischen Roten Kreuzes zusammenarbeitet, werden durchgeführt.

Im deutschen Küstengebiet arbeitet der SAR-Marine eng mit der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft zusammen. In den Bergen und im Küstenbereich werden an das fliegende Personal der Hubschrauber besonders hohe Anforderungen gestellt, die nicht nur durch ein ständiges militärisches Training, sondern auch durch eine hochgezüchtete Technik und Elektronik erfüllt werden können.

Diese Forderungen zum Beispiel werden seit dem Frühjahr 1975 durch die "Blauen Engel" des in Kiel-Holtenau stationierten Marinefliegergeschwaders 5 voll erfüllt. Im Küstengebiet und auf hoher See spielen heute Sicht, Wetterlage und Tageszeit bei künftigen Notfalleinsätzen keine Rolle mehr. Diese Allwettertauglichkeit wurde durch den Einsatz von 22 Westland Sea King Mk. 41-Hubschraubern ermöglicht, die die alten Maschinen vom Typ Sikorsky H-34G abgelöst haben. Der Sea King ist mit einer Flugregelanlage ausgerüstet, die mit Hilfe einer sensiblen Elektronik den vollautomatischen Schwebeflug ermöglicht. (Siehe Pilot Report in FR 9/71.)

Die Navigation wird vom sogenannten SAROO - dem Search and Rescue Operations Officer - durchgeführt. Er sitzt in einer kleinen Kabine im voluminösen Laderaum der Maschine vor seinem taktischen Plot, das vom 360-Grad-Rundsuchradar gespeist wird. An Navigationsgeräten kommen noch Doppler, Decca und die anderen handelsüblichen"Black Boxes" dazu, die man in Bundeswehrflugzeugen findet. Sämtliche zivilen und militärischen Frequenzen zwischen UKW und Langwelle können geschaltet werden.

Die Marineflieger bieten ein Beispiel dafür, welch hoher Standard für die Beherrschung eines Rettungsdienstes mit all seinen technischen und elektronischen Einzelheiten in der heutigen Zeit erforderlich ist. Ungeachtet dieser Tatsachen will der Bundesminister für Forschung und Technologie, Hans Matthöfer, das Problem der Flugrettung bei Nacht auch für die ADAC-Hubschrauber des Katastrophenschutzes lösen. Gewiß, ungefähr 200000 Notfall-Patienten sterben jährlich in der Bundesrepublik Deutschland, von denen bei sachgerechter und schneller Soforthilfe nach vorsichtiger Schätzung 20000 gerettet werden können. Allein die Zahl der Straßenverkehrsopfer beträgt jährlich 20000.

Diese erschreckend hohe Zahl könnte durch den Ausbau - besser gesagt durch eine bessere Organisation der schon vorhandenen Mittel - gesenkt werden. Die meisten der Verkehrsunfälle auf den Bundesautobahnen und Fernstraßen ereignen sich naturgemäß bei Nacht und Nebel. Abgesehen von der Entwicklung spezieller Navigations- und Anflugverfahren für den Nacht- und Schlechtwettereinsatz kommt erschwerend hinzu, daß in den Nachtstunden nur wenige Krankenhäuser in der Lage sind, den nötigen technischen Aufwand zur Rettung eines Unfallverletzten in kürzester Zeit voll zu entfalten: Denn fast alle in Frage kommenden Krankenhäuser und Unfallkliniken befinden sich in größeren Städten oder in deren unmittelbarer Nähe.

Abgesehen vom technischen Problem erhebt sich gerade in der augenblicklichen Haushaltskostenfrage des Bundes und der Länder die Frage: Wer soll das bezahlen, zumal auf den Fliegerhorsten der Bundeswehr ein komplett ausgerüsteter Rettungsdienst schlummert? Die Kosten entstehen ja erst mit dem Unterhalt, wenn das Gerät in Betrieb ist. Und kein privater Betrieb, kein kommerzielles Unternehmen kann sich meiner Meinung nach die finanziellen Belastungen eines solchen Zuschußunternehmens leisten. Es sei denn, man würde auf Gewinn arbeiten, und das wiederum wäre eine makabere Angelegenheit.

Könnten Steuergelder gespart werden?

Die Kosten fangen bereits bei der Ausbildung und beim Unterhalt eines hochqualifizierten technischen Personals an, das in Tag- und Nachtschichten arbeiten müßte. Aber zu der Wartung des elektronischen Geräts und der Hubschrauber kommt noch die Bereitstellung des Sanitätspersonals unter den gleichen Voraussetzungen. Aufgrund seiner technischen Möglichkeiten hat sich der Hubschrauber im Lauf der Jahre zum erfolgreichsten, wirkungsvollsten und verläßlichsten Einsatzmittel für den Luftrettungsdienst entwickelt. Er ist aber auch, was Wartung betrifft, das teuerste Fluggerät im gesamten Luftfahrtbereich.

Die Bundeswehr verfügt zur Zeit über einen Gesamtbestand von 647 Transport- und Verbindungshubschrauber, von denen 367 Maschinen der Typen Bell UH-1 D und Westland Sea King Mk. 41 für den Rettungsdienst besonders geeignet sind. Von dieser Gesamtzahl sind 231 Transport- und 226 Verbindungshubschrauber des Heeres - obwohl teilweise nach Ermessen der jeweiligen Kommandeure im Rettungsdienst eingesetzt - bis heute voll in den SAR-Dienst integriert.

Unter diesen Umständen erscheint unter den gegebenen Umständen ein Entwurf der Länder-Innenministerzur Beschaffung von zirka 150 Hubschraubern als Minimum des Rettungsdienstes kaum realisierbar. Heute schon sind die wenigen Rettungshubschrauber der zivilen Organisationen überfordert: Bundeswehr-Hubschrauber haben schon vielen Verkehrsopfern geholfen, und sie könnten in Zukunft noch mehr tun als bisher.

Aber auch Unsummen von Steuergeldern könnten durch sinnlose Doppelinvestitionen gespart und in andere Entwicklungsprojekte gesteckt werden, wenn man die Bundeswehr mit ihrer SAR-Organisation noch mehr in den zivilen Rettungsdienst einschalten würde. Dort fehlt es weder an Ärzten und Besatzungen, die alle in der Ersten Hilfe ausgebildet sind. Das angeblich fehlende und für teures Geld zu beschaffende notwendige medizinische Gerät befindet sich zum größten Teil in den Depots der Bundeswehr, so daß noch zusätzliche SAR-Alarmhubschrauber ohne großen Kostenaufwand umgerüstet werden könnten. - Dies alles würde zur Verfügung stehen, ohne daß der Steuerzahler zusätzlich zur Kasse gebeten wird.

Statt dessen trainiert das gut ausgebildete Sanitätspersonal der Bundeswehr in Übungsstunden. Es simuliert Ernstfälle in gestellten Szenen - und Verletzungen mit Farbe und Schminke -, während auf den Straßen Menschen hilflos verbluten.

Der SAR-Dienst wird heute über zwei SAR-Kommandozentralen in Porz-Wahn und in Glücksburg betrieben. Von diesen Leitstellen werden die einzelnen SAR-Kommandos der Luftwaffe und der Marinegeleitet, dieauf den einzelnen Fliegerhorsten und Außenstellen stationiert sind. Ohne bürokratische Hemmnisse ließe sich dieses Rettungsnetz erweitern.

Die Einsätze im Rahmen des Rettungsdienstes würden nicht nur der Erhaltung von Leben und Gesundheit, sondern auch der Ausund Weiterbildung der Besatzungen und des Personals dienen, denn der Ernstfalleinsatz ist nun einmal die beste Ausbildung. Es hat aber den Anschein, als seien gerade einige Politiker nicht an der Nutzung der bestehenden Kapazitäten interessiert.

Was in anderen Staaten der Welt unmöglich wäre, ist in der Bundesrepublik Deutschland durchaus möglich. Gerade in einem Gebiet, wo die Hubschrauber-Rettung oft nur die einzige Möglichkeit des Oberlebens darstellt, hat der Bundesrechnungshof die sogenannten zivilen SAR-Einsätze kritisiert: So erhielt das Marinefliegergeschwader 5 in Kiel-Holtenau eine Rüge wegen zu großzügiger Handhabung der Vorschriften. Und der Kieler SPD-Bundestagsabgeordnete Norbert Gansel hat in der Presse die Rüge des Bundesrechnungshofes an den großzügigen und oft unentgeltlichen Hilfeeinsätzen der Kieler SAR-Hubschrauber als korrekt und im Prinzip auch begründet bezeichnet. Nach der Bundesaushaltsordnung seien die Rettungseinsätze im zivilen Bereich von Begünstigten d. h., den Geretteten, Verunglückten, Kranken usw., zu bezahlen, erklärte Gansel.

Politik und Bürokratie sind in das Getriebe der Luftretter gekommen. Die Bezahlung der Rettung soll nach den Ausführungen des SPD-Bundestagsabgeordneten dem Steuerzahler zugute kommen. Aber welcher Steuerzahler begibt sich schon freiwillig in Luft- oder Seenot, oder welcher Kraftfahrer fährt freiwillig in einen Unfall?

Dies ist insofern unverständlich, da jeder einzelne Bundesbürger ohne Rücksicht auf sein Eigentum oder seine Person nach dem Gesetz zur Hilfeleistung gezwungen ist. Ohne Entgelt! Nicht fliegerische und ärztliche Einsatzbereitschaft, nicht technisch Vollkommenheit, sondern bürokratische und politische Kurzsichtigkeit haben einer Eliteeinheit der Bundeswehr die Flügel gebunden.

Georg Wegemann


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Last updated 3 January 2001
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